LSI-Kurse als Bildungsveranstaltungen anerkannt
Bildungsurlaub ist in den meisten Bundesländern gesetzlich geregelt und bedeutet, dass Arbeitnehmer für den Besuch anerkannter Bildungsveranstaltungen in der Regel 10 Tage Bildungsfreistellung innerhalb von 2 Jahren beantragen können.
Für jedes Bundesland gelten die jeweiligen Ländergesetze. Beachten Sie, dass das Land in dem sich Ihr Arbeitsplatz befindet für Ihren Antrag zuständig ist.
Eine Zusammenfassung der Rahmenbedingungen, Adressen der zuständigen Ministerien, Gesetze und Verordnungen finden Sie auf der Internetseite www.bildungsurlaub.info.
Sie haben Fragen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Für ein persönliches Gespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Tel.: +49 234 6874-0).
Mit einem Klick auf „Ihr“ Bundesland sehen Sie, welche LSI-Kurse z. Z. anerkannt sind.
BERLIN
Nach dem Berliner Bildungsurlaubsgesetz sind folgende LSI-Kurstypen als Bildungsveranstaltung anerkannt:
Arabisch-Grundkurs + Vorkurs Schrift
Arabisch-Aufbaustufe A
Chinesisch-Grundkurs
Japanisch-Grundkurs
Russisch-Grundstufe A
Russisch-Grundstufe B
Russisch-Mittelstufe
Russisch-Gesprächstraining
Russisch-Übersetzungs- und Dolmetschtraining
Russisch-Oberstufe A
Dari-Kompakt
Koreanisch-GrundkursKoreanisch-Aufbaukurs
Die zuständige Behörde ist die
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
II D 13
Anspechpartnerin: Frau Skibba
Oranienstr. 106
10969 Berlin
Tel. : (030) 9028 1484
FAX: (030) 9028 2173
bildungsurlaub@senias.berlin.de
www.berlin.de/bildungsurlaub
BRANDENBURG
Nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz sind die folgenden LSI-Kurstypen als Weiterbildungsveranstatlung anerkannt:
Arabisch-Grundstufe + Vorkurs Schrift
Arabisch-Aufbaustufe
Chinesisch-Grundkurs
Chinesisch-Aufbaukurs
Japanisch-Grundkurs
Japanisch-Aufbaukurs
Koreanisch-Grundkurs
Koreanisch-Aufbaukurs
Russisch-Grundstufen A und B
Russsich-Oberstufe A und B
Russisch-Mittelstufe
Dolmetsch- und Übersetzungstraining
Sprache der Politik und Publizistik
Ihr Kurs ist nicht dabei? Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir werden versuchen, Sie bei der Antragstellung zu unterstützen.
Die für das Brandenburgische Weiterbildungsgesetz zuständige Behörde ist das
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Ansprechpartnerin: Frau Ramona Stahr
Tel.: +49 355 4866524
ramona.stahr@bildungsfreistellung.brandenburg.de
www.mbjs.brandenburg.de
BREMEN
Nach dem Bremischen Bildungsurlaubsgesetz sind folgende LSI-Kurstypen als Bildungsveranstaltung anerkannt:
Russisch-Grundstufe A und B
Russisch-Mittelstufe
Russisch-Oberstufe A und B
Russisch "Sprache der Politik und Publizistik"
Russisch "Übersetzungs- und Dolmetschtraining"
Wirtschaftsrussisch
Russisch "Rechts- und Verwaltungssprache"
Japanisch-Grundkurs
Japanisch-Aufbaukurs
Chinesisch-Grundkurs
Chinesisch-Aufbaukurs
Arabisch Vorkurs Schrift
Arabisch Grundstufe
Arabisch-Aufbaustufe A und B
Koreanisch-Aufbaukurs
Ihr Kurs ist nicht dabei? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir werden versuchen, Sie bei einer Antragstellung zu unterstützen.
Die zuständige Behörde für das Bremische Bildungsurlaubsgesetz ist
Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft
Referat 23
Rembertiring 8 - 12, 28195 Bremen
Ansprechpartnerin: Frau Uta Kreuser
Tel.: +49 421 361-6785; Fax: +49 421 496-6785
E-Mail: uta.kreuser@bildung.bremen.de
Internet: www.bremen.de/bildung_und_wissenschaft
NIEDERSACHSEN
Nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz sind die folgenden LSI-Kurstypen als Bildungsveranstaltung anerkannt:
Arabisch-Grundstufe + Vorkurs Schrift
Arabisch-Aufbaustufe A
Arabisch-Aufbaustufe B
Japanisch-Grundkurs
Japanisch-Aufbaukurs
Koreanisch-Grundkurs
Koreanisch-Aufbaukurs
Russisch-Grundstufe A und B
Russisch-Mittelstufe
Russisch-Oberstufe A und B
Russisch "Sprache der Politik und Publizistik"
Russisch "Übersetzungs- und Dolmetschtraining"
Wirtschaftsrussisch
Russisch "Rechts- und Verwaltungssprache"
Russisch "Gesprächstraining"
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Die für das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz zuständige Einrichtung ist die
Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung
Bödekerstraße 18
30161 Hannover
Ansprechpartnerin: Frau Poos
Tel.: +49 511 300330-10
poos@aewb-nds.de
www.aewb-nds.de
RHEINLAND-PFALZ
Nach dem Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz sind folgende LSI-Kurstypen als Bildungsveranstaltungen anerkannt:
Koreanisch-Grundkurs
Koreanisch-Aufbaukurs
Arabisch-Grundstufe + Vorkurs Schrift
Arabisch-Aufbaustufe A
Arabisch-Aufbaustufe B
Chinesisch-Grundkurs
Chinesisch-Aufbaukurs
Japanisch-Grundkurs
Japanisch-Aufbaukurs
Russisch-Grundstufe A und B
Russisch-Mittelstufe
Russisch-Oberstufe A und B
Russisch "Gesprächstraining"
Russisch "Rechts- und Verwaltungssprache"
Russisch "Übesetzungs- und Dolmetschtraining"
Russisch "Sprache der Politik und Publizistik"
Wirtschaftsrussisch
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Die für das Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz zuständige Behörde ist das
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
Ansprechpartnerin: Frau Laux
Tel.: +49 6131 16-2997
rita.laux@mbwwk.rlp.de
www.mbwwk.rlp.de
SAARLAND
Nach dem Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz sind folgende LSI-Kurstypen als Bilungsveranstaltung anerkannt.
Koreanisch-Grundkurs
Koreanisch-Aufbaukurs
Arabisch-Grundstufe + Vorkurs Schrift
Arabisch-Aufbaustufe A
Arabisch-Aufbaustufe B
Chinesisch-Grundkurs
Chinesisch-Aufbaukurs
Japanisch-Grundkurs
Japanisch-Aufbaukurs
Russisch-Grundstufe A und B
Russisch-Mittelstufe
Russisch-Oberstufe A und B
Russisch "Gesprächstraining"
Russisch "Rechts- und Verwaltungssprache"
Russisch "Übersetzungs- und Dolmetschtraining"
Russisch "Sprache der Politik und Publizistik"
Wirtschaftsrussisch
Ihr Kurs ist nicht dabei? Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir werden versuchen, Sie bei der Antragstellung zu unterstützen.
Die für das Saarländische Bildungsfreistellungsgesetz zuständige Behörde ist das
Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Ansprechpartner: Herr Werle
Tel.: +49 681 5014696
j.werle@wirtschaft.saarland.de
www.wirtschaft.saarland.de
SACHSEN-ANHALT
Nach dem Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sind folgende LSI-Kurstypen als Bildungsveranstaltung anerkannt:
Koreanisch-Grundkurs
Koreanisch-Aufbaukurs
Arabisch-Grundstufe + Vorkurs Schrift
Arabisch-Aufbaustufe A
Arabisch-Aufbaustufe B
Chinesisch-Grundkurs
Chinesisch-Aufbaukurs
Japanisch-Grundkurs
Japanisch-Aufbaukurs
Russisch-Grundstufe A und B
Russisch-Mittelstufe
Russisch-Oberstufe A und B
Russisch "Gesprächstraining"
Russisch "Rechts- und Verwaltungssprache"
Russisch "Übersetzungs- und Dolmetschtraining"
Russisch "Sprache der Politik und Publizistik"
Wirtschaftsrussisch
Ihr Kurs ist nicht dabei? Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir werden versuchen, Sie bei der Antragstellung zu unterstützen.
Die für das Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zuständige Behörde ist das
Landesverwaltungsamt
Referat 505
Berufsbildende Schulen
Olvenstedter Straße 1 - 2
39108 Magdeburg
Ansprechpartner: Michael Menkens
Tel.: +49 391 567-2430
michael.menkens@lvwa.sachsen-anhalt.de
www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de
SCHLESWIG-HOLSTEIN
Nach dem Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein sind folgende LSI-Kurstypen als Weiterbildungsveranstaltungen anerkannt:
Arabisch-Grundstufe + Vorkurs Schrift
Arabisch-Aufbaustufe A
Arabisch-Aufbaustufe B
Chinesisch-Grundkurs
Chinesisch-Aufbaukurs
Japanisch-Grundkurs
Japanisch-Aufbaukurs
Koreanisch-Grundkurs
Koreanisch-Aufbaukurs
Russisch-Grundstufe A und B
Russisch-Mittelstufe
Russisch-Oberstufe A und B
Russisch "Gesprächstraining"
Russisch "Rechts- und Verwaltungssprache"
Russisch "Übersetzungs- und Dolmetschtraining"
Russisch "Sprache der Politik und Publizistik"
Wirtschaftsrussisch
Ihr Kurs ist nicht dabei? Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir werden versuchen, Sie bei der Antragstellung zu unterstützen.
Die für das Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein zuständige Behörde ist das
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
Düsernbrooker Weg 94
24105 Kiel
Ansprechpartnerin: Frau Ute Sträter
Tel.: +49 431 988-4820
www.landesregierung.schleswig-holstein.de
Weitere Anerkennungsanträge befinden sich bei den Ländern HESSEN, HAMBURG und MECKLENBURG-VORPOMMERN in Bearbeitung.
Die Anerkennung in NORDRHEIN-WESTFALEN ist an eine Zertifizierung, die langfristig angestrebt wird, verknüpft.
In den Ländern BADEN-WÜRTTEMBERG, BAYERN, SACHSEN, THÜRINGEN gibt es kein Bildungsurlaubsgesetz, jedoch kann Arbeitnehmern auf der Grundlage von Tarifverträgen oder Einzelarbeitsverträgen Bildungsurlaub gewährt werden.
Der Weg zur Bildungsfreistellung pdf-download.
Die genannten Fristen können von Land zu Land abweichen.






