Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des LSI
Die vollständigen AGB des LSI finden Sie hier

 


(C.) Teilnahmebedingungen (Kursanmeldung)

I. Gegenstand
Die Anmeldung des Kunden zu einem Sprachintensivkurs des LSI stellt ein Vertragsangebot an das LSI über den Abschluss eines Dienstleistungsvertrags dar. Sofern freie Kapazitäten vorhanden sind, erfolgt nach Bestellung des Kunden die Vertragsannahme durch Versand der Rechnung, die gleichzeitig als Anmeldebestätigung gilt. Andernfalls wird der Kunde über den Status seiner Anmeldung telefonisch oder schriftlich informiert.


II. Anmeldung
1. Nach Eingang der Anmeldung wird eine Gesamtrechnung über die Positionen Kursentgelt, Lehrmaterial und ggf. Unterkunft zugesandt.

2. Die Anzahlung in Höhe von 100,00 Euro für einwöchige Kurse bzw. 150,00 Euro für alle anderen Kurse wird sofort fällig.

3. Die geleistete Anzahlung wird auf das zu zahlende Kursentgelt angerechnet. Der Restbetrag der Rechnung ist bis 4 Wochen vor Kursbeginn zu leisten.


III. Rücktritt / Ummeldung Kurse Inland
1. Der Teilnehmer kann jederzeit vor Kursbeginn von einem Sprachkurs zurücktreten. Maßgeblich für den Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Kursveranstalter. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform.

2. Tritt der Teilnehmer nach Ablauf der Widerrufsfrist von einem Sprachkurs zurück, so verlangt der Veranstalter Ersatz für die bisher entstandenen Aufwendungen. Die Geltendmachung des Ersatzanspruchs erfolgt nach Buchstaben

a) - d).

a) Bei einem Rücktritt bis vier Wochen vor Kursbeginn werden 50,00 Euro der Anzahlung erstattet.

b) Bei einem Rücktritt bis 10 Tage vor Kursbeginn wird die Anzahlung einbehalten.

c) Bei einem Rücktritt innerhalb von 10 Tagen vor Kursbeginn werden 30 % des Kursentgeltes ohne Unterkunftsanteile einbehalten.

d) Erfolgt der Rücktritt nach Beginn des Kurses, werden die in Anspruch genommenen Leistungen zeitanteilig in voller Höhe inklusive Unterkunft berechnet. Für die übrige nicht in Anspruch genommene Kurszeit werden 30 % des auf diesen Zeitraum entfallenden Kursentgeltes in Rechnung gestellt.

3. Im Falle einer Ummeldung zu einem anderen Sprachkurs nach Ablauf der Widerrufsfrist wird ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 5 % des Kursentgeltes erhoben.

4. Erfolgt die Ummeldung nach Beginn des ursprünglichen Kurses, gelten die Bedingungen für den Rücktritt vom Kurs.

5. Der Nachweis, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt ausdrücklich vorbehalten.

 

IV. Rücktritt Auslandskurse
1. Der Teilnehmer kann jederzeit vor Kursbeginn von einem Sprachkurs zurücktreten. Maßgeblich für den Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Kursveranstalter. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform.

2. Tritt der Teilnehmer nach Ablauf der Widerrufsfrist von einem Auslandskurs zurück, so verlangt der Veranstalter Ersatz für die bisher entstandenen Aufwendungen. Die Geltendmachung des Ersatzanspruchs erfolgt nach Buchstaben a) und b).

a) Bei einem Rücktritt bis 2 Wochen vor Kursbeginn werden 30 % des Kursentgeltes einbehalten.

b) Erfolgt der Rücktritt innerhalb von 2 Wochen vor Kursbeginn, wird das volle Kursentgelt in Rechnung gestellt.

 

(D.) Preise

I. Kursentgelte für Kurse nach Entgeltordnung

(steuerfrei nach § 4 Nr. 22 Buchstabe a UStG)

Es gelten die veröffentlichten Preise unter http://www.lsi-bochum.de.

 

II. Unterkunft (inkl. gültiger Umsatzsteuer)

Es gelten die veröffentlichten Preise unter http://www.lsi-bochum.de.

 

III. Lehrmaterial  (inkl. gültiger Umsatzsteuer) Es gelten die veröffentlichten Preise unter http://www.lsi-bochum.de.

 

IV. Tarifliche Zuordnung

1. Volltarif:

Dieser ist von allen Kursteilnehmern zu entrichten, soweit sie nicht einer der beiden Gruppen für einen Reduktionstarif zuzurechnen sind.

2. Reduktionstarif B:

Angehörige des Öffentlichen Dienstes, deren Teilnahme im dienstlichen Interesse liegt.

Mitarbeiter öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten, deren Teilnahme im dienstlichen Interesse liegt.

Mitarbeiter von Mittlerorganisationen der deutschen auswärtigen Kulturpolitik, deren Teilnahme im dienstlichen Interesse liegt.

Privatpersonen.

3. Reduktionstarif A:

Studierende, die an einer Hochschule eingeschrieben sind, Schüler, Arbeitslose.

Entsprechende, für den Zeitraum des Kurses gültige Bescheinigungen sind spätestens zu Kursbeginn in der Verwaltung vorzulegen.

Dem o. g. Teilnehmerkreis kann der Reduktionstarif A nur gewährt werden unter der Voraussetzung, dass das Einkommen die Grenzen einer geringfügigen Beschäftigung oder geringfügigen selbstständigen Tätigkeit nicht überschreitet (Vgl. SGB IV §8).

 
Stand: 12/2011

Die vollständigen AGB des LSI finden Sie hier.