LSI-Kurse als Bildungsveranstaltungen anerkannt



Bildungsurlaub ist in den meisten Bundesländern gesetzlich geregelt und bedeutet, dass Arbeitnehmer für den Besuch anerkannter Bildungsveranstaltungen in der Regel 10 Tage Bildungsfreistellung innerhalb von 2 Jahren beantragen können.

Für jedes Bundesland gelten die jeweiligen Ländergesetze. Beachten Sie, dass das Land, in dem sich Ihr Arbeitsplatz befindet, für Ihren Antrag zuständig ist.

Eine Zusammenfassung der Rahmenbedingungen, Adressen der zuständigen Ministerien, Gesetze und Verordnungen finden Sie auf der Internetseite www.bildungsurlaub.info.


Sie haben Fragen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Für ein persönliches Gespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Tel.: +49 234 6874-0).

 

Mit einem Klick auf „Ihr“ Bundesland sehen Sie, welche LSI-Kurse z. Z. anerkannt sind.

BERLIN

Nach dem Berliner Bildungsurlaubsgesetz sind folgende LSI-Kurstypen als Bildungsveranstaltung anerkannt:

  • Arabisch-Grundkurs + Vorkurs Schrift
  • Arabisch-Aufbaustufe A
  • Arabisch-Aufbaustufe B
  • Arabisch kompakt
  • Arabisch für die Bibliothek
  • Arabisch intensiv in Amman

  • Chinesisch-Grundkurs
  • Chinesisch-Aufbaukurs

  • Japanisch-Grundkurs
  • Japanisch-Aufbaukurs

  • Russisch Grundstufe A
  • Russisch Grundstufe B
  • Russisch Mittelstufe
  • Russisch Oberstufe A
  • Russisch Oberstufe B
  • Russisch Gesprächstraining
  • Russisch Übersetzungs- und Dolmetschtraining
  • Russisch Rechts- und Verwaltungssprache
  • Wirtschaftsrussisch
  • Russisch "Sprache der Politik und Medien"

  • Dari kompakt

  • Persisch intensiv Grundkurs

  • Türkisch intensiv

  • Koreanisch-Grundkurs
  • Koreanisch-Aufbaukurs



Die für das Berliner Bildungsurlaubsgesetz zuständige Behörde ist die


Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
II D 13
Anspechpartnerin: Frau Skibba
Oranienstr. 106
10969 Berlin
Tel. :    (030) 9028 1484
Fax:    (030) 9028 2173
bildungsurlaub@senias.berlin.de

www.berlin.de/bildungsurlaub   

BRANDENBURG

Nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz sind die folgenden LSI-Kurstypen als Weiterbildungsveranstatlung anerkannt:

  • Arabisch-Grundstufe + Vorkurs Schrift
  • Arabisch-Aufbaustufe A
  • Arabisch-Aufbaustufe B
  • Arabisch kompakt
  • Arabisch in der Bibliothek
  • Arabisch in AMMAN

  • Chinesisch-Grundkurs
  • Chinesisch-Aufbaukurs

  • Dari intensiv

  • Türkisch intensiv

  • Japanisch-Grundkurs
  • Japanisch-Aufbaukurs

  • Koreanisch-Grundkurs
  • Koreanisch-Aufbaukurs

  • Russisch-Grundstufen A und B
  • Russsich-Oberstufe A und B
  • Russisch-Mittelstufe
  • Russisch "Dolmetsch- und Übersetzungstraining"
  • Russisch "Sprache der Politik und Publizistik"
  • Wirtschaftsrussisch
  • Russisch "Rechts- und Verwaltungssprache"
  • Russisch "Gesprächstraining"

 

Ihr Kurs ist nicht dabei? Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir werden versuchen, Sie bei der Antragstellung zu unterstützen.


Die für das Brandenburgische Weiterbildungsgesetz zuständige Behörde ist das

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Ansprechpartnerin: Frau Ramona Stahr
Tel.: +49 355 4866524
ramona.stahr@bildungsfreistellung.brandenburg.de
www.mbjs.brandenburg.de

BREMEN

Nach dem Bremischen Bildungsurlaubsgesetz sind folgende LSI-Kurstypen als Bildungsveranstaltung anerkannt:

  • Russisch-Grundstufe A und B
  • Russisch-Mittelstufe
  • Russisch-Oberstufe A und B
  • Russisch "Sprache der Politik und Publizistik"
  • Russisch "Übersetzungs- und Dolmetschtraining"
  • Wirtschaftsrussisch
  • Russisch "Rechts- und Verwaltungssprache"

  • Japanisch-Grundkurs
  • Japanisch-Aufbaukurs

  • Chinesisch-Grundkurs
  • Chinesisch-Aufbaukurs

  • Arabisch Vorkurs Schrift
  • Arabisch Grundstufe
  • Arabisch-Aufbaustufe A und B

  • Koreanisch-Aufbaukurs

 

Ihr Kurs ist nicht dabei? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir werden versuchen, Sie bei einer Antragstellung zu unterstützen.

 

Die zuständige Behörde für das Bremische Bildungsurlaubsgesetz ist


Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft
Referat 23
Rembertiring 8 - 12, 28195 Bremen
Ansprechpartnerin: Frau Uta Kreuser
Tel.: +49 421 361-6785
Fax: +49 421 496-6785
uta.kreuser@bildung.bremen.de
www.bremen.de/bildung_und_wissenschaft

HAMBURG

Nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz sind folgende LSI-Kurstypen als Bildungsveranstaltung anerkannt:

  • Arabisch-Grundkurs + Vorkurs Schrift
  • Arabisch-Aufbaustufe A
  • Arabisch-Aufbaustufe B

  • Chinesisch-Grundkurs
  • Chinesich-Aufbaukurs

  • Japanisch-Grundkurs
  • Japanisch-Aufbaukurs

  • Russisch-Grundstufe A
  • Russisch-Grundstufe B
  • Russisch-Mittelstufe
  • Russisch-Oberstufe A
  • Russisch-Oberstufe B
  • Wirtschaftsrussisch
  • Russisch - Sprache der Politik und Publizistik
  • Russisch - Rechts- und Verwaltungssprache
  • Russisch - Übersetzungs- und Dolmetschtraining
  • Russisch - Gesprächstraining
  • Koreanisch-Aufbaukurs



Die für das Hamburgische Bildungsurlaubsgesetz zuständige Behörde ist die


Behörde für Schule und Weiterbildung
W 24
Referat Bildungsurlaub
Dammtorstraße 14

20354 Hamburg
Ansprechprtner: Ralf Mende
Tel.: +49 40 42823-4825
ralf.mende@bsb.hamburg.de
www.bildungsurlaub-hamburg.de

 



MECKLENBURG-VORPOMMERN

Nach dem Bildungsfreistellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern sind folgende LSI-Kurstypen als Bildungsveranstaltung anerkannt:

  • Arabisch-Grundkurs + Vorkurs Schrift
    Arabisch kompakt
    Arabisch Aufbaustufe A
    Arabisch Aufbaustufe B

  • Chinesisch-Grundkurs

  • Japanisch-Grundkurs
    Japanisch-Aufbaukurs

  • Russisch-Grundstufe A
    Russisch-Grundstufe B
    Russisch-Mittelstufe
    Russisch-Oberstufe A
    Russisch-Oberstufe B
    Wirtschaftsrussisch
    Rechts- und Verwaltungssprache
    Gesprächstraining
    Übersetzungs- und Dolmetschtraining
    Sprache der Politik und Publizistik


  • Koreanisch-Grundkurs
    Koreanisch-Aufbaukurs



Die für das Bildungsfreistellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern zuständige Behörde ist das



Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Anspechpartnerin: Frau Ellendt
Erich-Schlesinger-Straße 35
18059 Rostock
Tel. :    0381 33159084
ellen.ellendt@lagus.mv-regierung.de

www.kultus-mv.de

NIEDERSACHSEN

Nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz sind die folgenden LSI-Kurstypen als Bildungsveranstaltung anerkannt:

  • Arabisch-Grundstufe + Vorkurs Schrift
  • Arabisch-Aufbaustufe A
  • Arabisch-Aufbaustufe B

  • Japanisch-Grundkurs
  • Japanisch-Aufbaukurs

  • Koreanisch-Grundkurs
  • Koreanisch-Aufbaukurs
  • Russisch-Grundstufe A und B
  • Russisch-Mittelstufe
  • Russisch-Oberstufe A und B
  • Russisch "Sprache der Politik und Publizistik"
  • Russisch "Übersetzungs- und Dolmetschtraining"
  • Wirtschaftsrussisch
  • Russisch "Rechts- und Verwaltungssprache"
  • Russisch "Gesprächstraining"

 

Ihr Kurs ist nicht dabei? Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir werden versuchen, Sie bei der Antragstellung zu unterstützen.

 

Die für das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz zuständige Einrichtung ist die

 

Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung
Bödekerstraße 18
30161 Hannover
Ansprechpartnerin: Frau Poos
Tel.: +49 511 300330-10
poos@aewb-nds.de
www.aewb-nds.de

RHEINLAND-PFALZ

Nach dem Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz sind folgende LSI-Kurstypen als Bildungsveranstaltungen anerkannt:

  • Koreanisch-Grundkurs
  • Koreanisch-Aufbaukurs

  • Türkisch intensiv

  • Arabisch-Grundstufe + Vorkurs Schrift
  • Arabisch-Aufbaustufe A
  • Arabisch-Aufbaustufe B
  • Arabisch für die Bibliothek
  • Arabisch in AMMAN

  • Chinesisch-Grundkurs
  • Chinesisch-Aufbaukurs

  • Japanisch-Grundkurs
  • Japanisch-Aufbaukurs

  • Russisch-Grundstufe A und B
  • Russisch-Mittelstufe
  • Russisch-Oberstufe A und B
  • Russisch "Gesprächstraining"
  • Russisch "Rechts- und Verwaltungssprache"
  • Russisch "Übesetzungs- und Dolmetschtraining"
  • Russisch "Sprache der Politik und Publizistik"
  • Wirtschaftsrussisch

 

Ihr Kurs ist nicht dabei? Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir werden versuchen, Sie bei der Antragstellung zu unterstützen.

 

Die für das Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz zuständige Behörde ist das

Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
Ansprechpartnerin: Frau Laux
Tel.: +49 6131 16-2997
rita.laux@mbwwk.rlp.de
www.mbwwk.rlp.de

SAARLAND

Nach dem Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz sind folgende LSI-Kurstypen als Bilungsveranstaltung anerkannt.

  • Arabisch-Grundstufe + Vorkurs Schrift
  • Arabisch-Aufbaustufe A
  • Arabisch-Aufbaustufe B
  • Arabisch in AMMAN
  • Arabisch für die Bibliothek

  • Chinesisch-Grundkurs
  • Chinesisch-Aufbaukurs

  • Japanisch-Grundkurs
  • Japanisch-Aufbaukurs

  • Koreanisch-Grundkurs
  • Koreanisch-Aufbaukurs

  • Russisch-Grundstufe A und B
  • Russisch-Mittelstufe
  • Russisch-Oberstufe A und B
  • Russisch "Gesprächstraining"
  • Russisch "Rechts- und Verwaltungssprache"
  • Russisch "Übersetzungs- und Dolmetschtraining"
  • Russisch "Sprache der Politik und Publizistik"
  • Wirtschaftsrussisch
  • Türkisch intensiv

 

 

Ihr Kurs ist nicht dabei? Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir werden versuchen, Sie bei der Antragstellung zu unterstützen.

 

Die für das Saarländische Bildungsfreistellungsgesetz zuständige Behörde ist das

 

Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft
Referat E/3
Förderung von Weiterbildung und Qualifizierung
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Ansprechpartnerin: Christine Weiner
Tel.: +49 681 5014696
c.weiner@wirtschaft.saarland.de
www.wirtschaft.saarland.de

SACHSEN-ANHALT

Nach dem Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sind folgende LSI-Kurstypen als Bildungsveranstaltung anerkannt:

  • Koreanisch-Grundkurs
  • Koreanisch-Aufbaukurs

  • Arabisch-Grundstufe + Vorkurs Schrift
  • Arabisch-Aufbaustufe A
  • Arabisch-Aufbaustufe B
  • Arabisch für die Bibliothek
  • Arabisch in AMMAN
  • Chinesisch-Grundkurs
  • Chinesisch-Aufbaukurs

  • Japanisch-Grundkurs
  • Japanisch-Aufbaukurs
  • Russisch-Grundstufe A und B
  • Russisch-Mittelstufe
  • Russisch-Oberstufe A und B
  • Russisch "Gesprächstraining"
  • Russisch "Rechts- und Verwaltungssprache"
  • Russisch "Übersetzungs- und Dolmetschtraining"
  • Russisch "Sprache der Politik und Publizistik"
  • Wirtschaftsrussisch

  • Türkisch intensiv

 

Ihr Kurs ist nicht dabei? Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir werden versuchen, Sie bei der Antragstellung zu unterstützen.

 

Die für das Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zuständige Behörde ist das

Landesverwaltungsamt
Referat 505
Berufsbildende Schulen
Olvenstedter Straße 1 - 2
39108 Magdeburg
Ansprechpartner: Michael Menkens
Tel.: +49 391 567-2430
michael.menkens@lvwa.sachsen-anhalt.de
www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de

SCHLESWIG-HOLSTEIN

Nach dem Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein sind folgende LSI-Kurstypen als Weiterbildungsveranstaltungen anerkannt:

  • Arabisch-Grundstufe + Vorkurs Schrift
  • Arabisch-Aufbaustufe A
  • Arabisch-Aufbaustufe B

  • Chinesisch-Grundkurs
  • Chinesisch-Aufbaukurs

  • Japanisch-Grundkurs
  • Japanisch-Aufbaukurs

  • Koreanisch-Grundkurs
  • Koreanisch-Aufbaukurs

  • Russisch-Grundstufe A und B
  • Russisch-Mittelstufe
  • Russisch-Oberstufe A und B
  • Russisch "Gesprächstraining"
  • Russisch "Rechts- und Verwaltungssprache"
  • Russisch "Übersetzungs- und Dolmetschtraining"
  • Russisch "Sprache der Politik und Publizistik"
  • Wirtschaftsrussisch

 

Ihr Kurs ist nicht dabei? Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir werden versuchen, Sie bei der Antragstellung zu unterstützen.

 

Die für das Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein zuständige Behörde ist das

 

Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
Düsernbrooker Weg 94
24105 Kiel
Ansprechpartnerin: Frau Ute Sträter
Tel.: +49 431 988-4820
www.landesregierung.schleswig-holstein.de


Ein weiterer Anerkennungsantrag befindet sich beim Land HESSEN in Bearbeitung.

Die Anerkennung in NORDRHEIN-WESTFALEN ist an eine Zertifizierung, die langfristig angestrebt wird, geknüpft.

In den Ländern BADEN-WÜRTTEMBERG, BAYERN, SACHSEN, THÜRINGEN gibt es kein Bildungsurlaubsgesetz, jedoch kann Arbeitnehmern auf der Grundlage von Tarifverträgen oder Einzelarbeitsverträgen Bildungsurlaub gewährt werden.

Alle Angaben ohne Gewähr.